Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Hintergrund

Um der Landesbauordnung Schleswig Holstein § 52 (7) gerecht zu werden, ist es erforderlich, Rauchwarnmelder in Wohnungen, dort in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, zu montieren. Die Rauchwarnmelder müssen zwingend ein VdS-Prüfzeichen (EN 14604) haben und sollten mindestens ein Testsiegel "gut" bekommen haben. Die Rauchwarnmelder sollten nach DIN 14676 montiert werden. Weiterhin sollten diese Rauchwarnmelder mit Langzeitbatterien ausgestattet werden. Diese Batterien sorgen für ein lange Funktionssicherheit von ca. 8 bis 10 Jahren. Weiterhin sollte jeder Rauchwarnmelder über einen Testknopf zur Funktionsprüfung verfügen. Eine Inspektion ist jährlich mindestens einmal vorgeschrieben.

Beauftragen Sie mit uns Ihren technisch und handwerklich versierten Fachmann, um allen diesen Punkten gerecht zu werden. Wir achten für Sie auf die rechtlichen Vorschriften und verfügen über eine Versicherungsabdeckung im Schadensfall. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. In Mietshäusern und Wohnblöcken etc. koordinieren wir für Sie die erforderlichen Termine und führen die nötigen Wartungen durch.

Ihre Vorteile

Profitieren Sie von unseren Großabnehmerrabatten und unserer Erfahrung. Gerne lassen wir Ihnen ein genaues Angebot zukommen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weiteres zu unserer Angebotspalette finden Sie im Bereich Leistungsübersicht.

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